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Sozialversicherungssystem

Erläuterung zum Sozialversicherungssystem der Schweiz 

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz basiert auf einem umfassenden Netz von Versicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen Schutz vor finanziellen Risiken bietet. Es umfasst fünf Hauptbereiche:

1.Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

2. Kranken- und Unfallversicherung

3. Erwerbsersatz bei Mutterschaft und Militärdienst

4. Arbeitslosenversicherung

5. Familienzulagen

Ein zentraler Bestandteil ist das sogenannte Drei-Säulen-System der Altersvorsorge, das aus der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) besteht

Die 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Die 2. Säule ist ein obligatorischer Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems und ergänzt die Leistungen der 1. Säule (AHV/IV). Ziel ist es, den Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern und die Risiken Invalidität sowie Tod abzudecken.

Grundlagen und Finanzierung

Versicherungspflicht: Arbeitnehmer ab einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 22'050 (Stand 2023) sind obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert

Leistungen

Die berufliche Vorsorge bietet folgende Leistungen:

Altersrente: Nach der Pensionierung erhalten Versicherte eine Rente, die zusammen mit der AHV etwa 60 % des letzten Einkommens abdecken soll

Besonderheiten

Die berufliche Vorsorge sichert nicht nur das Alter ab, sondern auch die Risiken Tod und Invalidität.

Der obligatorische versicherte Lohn liegt zwischen CHF 22'050 und CHF 88'200; darüber hinaus können höhere Löhne freiwillig versichert werden

Bedeutung im Drei-Säulen-System

Die 2. Säule spielt eine zentrale Rolle im Schweizer Vorsorgesystem, da sie zusammen mit der AHV den Großteil des Einkommens nach der Pensionierung absichert. Sie schließt die Lücke zwischen Existenzsicherung (1. Säule) und dem gewohnten Lebensstandard.

Ergänzend dazu dient die dritte Säule dazu, individuelle Vorsorgelücken zu schließen.

Zusammenfassend stellt die berufliche Vorsorge einen essenziellen Pfeiler des Schweizer Sozialversicherungssystems dar, indem sie finanzielle Sicherheit für Erwerbstätige und deren Angehörige gewährleistet.

Beitragshöhe: Die Beiträge richten sich nach dem Alter des Versicherten und steigen mit zunehmendem Alter. Beispielsweise zahlen 25- bis 34-Jährige 7 % ihres versicherten Einkommens, während 55- bis 65-Jährige 18 % einzahlen.

Kapitaldeckungsverfahren: Die Finanzierung erfolgt individuell, wobei jeder Versicherte für seine eigene Altersleistung spart. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge

Invalidenrente: Bei Invalidität wird eine Rente basierend auf dem angesparten Altersguthaben sowie voraussichtlichen Beiträgen bis zur Pensionierung gezahlt

Hinterlassenenleistungen: Witwen-/Witwerrenten (60 % der Alters-/Invalidenrente) sowie Waisenrenten (20 %) werden im Todesfall eines Versicherten ausgerichtet

Für Selbstständige besteht keine Pflicht zur Teilnahme an der 2. Säule, sie können sich jedoch freiwillig versichern